Vorwürfe mit Sexualbezug (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) können jeden treffen. Ist man Beschuldigter einer Sexualstraftat, dann drohen nicht nur strafrechtliche, sondern auch soziale, private und berufliche Konsequenzen (negative Öffentlichkeitswirkung, berufliche bzw. disziplinarrechtliche Folgen bis hin zur Untersagung der Berufsausübung, Verdachtskündigung, Eintragung ins erweiterte Führungszeugnis).
Die Zahl der Anschuldigungen im Bereich des Sexualstrafrechts ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Zurückzuführen ist dies ist nicht zuletzt auf das reformierte Sexualstrafrecht, das seit Ende 2016 nun auch die sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) unter Strafe stellt.
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Grundsätzlich gilt im Bereich des Sexualstrafrechts, dass jede Anschuldigung unbedingt ernst zu nehmen ist.
Keine Reaktion des Beschuldigten ist in jedem Fall die falsche Vorgehensweise. Vielmehr ist es ratsam, sich direkt an einen auf das Gebiet des Sexualstrafrechts spezialisierten Anwalt zu wenden und zwar so früh wie möglich, um keine Handlungsmöglichkeiten zu versäumen.
Sexualstrafverfahren sind oft durch schwierige Beweislagen geprägt. Seit dem neuen Sexualstrafrecht kommen jetzt vermehrt Rechtsprobleme hinzu, denn oftmals ist gar nicht klar, wann ein Verhalten die Grenze strafwürdigen Verhaltens überschreitet. Fachbegriffe wie „sexuelle Belästigung“, „sexuelle Handlung“, „Erheblichkeit“ einer sexuellen Handlung, „Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens“ sind im Gesetz nicht definiert und bleiben unklar. Zugleich liefern diese gesetzesbedingten Unklarheiten der Verteidigung viele Ansatzpunkte bei ihrem Vorgehen.
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Um diese Ansatzpunkte zu erkennen und den jeweiligen Sachverhalt richtig zu würdigen, sind langjährige Erfahrung und eine ausgewiesene Sachkenntnis auf dem Spezialgebiet des Sexualstrafrechts von großem Vorteil. Wir werden regelmäßig in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. oder vor den Gerichten in Frankfurt a. M. sowie bundesweit anwaltlich tätig. Beschuldigte aus Frankfurt a. M. und Umgebung verteidigen wir gegen Vorwürfe wie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff oder Vergewaltigung.
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Ansatzpunkte für die Verteidigung bietet oftmals die Aussage des „Opferzeugen“, insbesondere wenn „Aussage-gegen-Aussage“ steht. Das ist gerade in Sexualstrafverfahren häufig der Fall.
Die Verteidigung durch einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger ist unerlässlich, denn oftmals droht bei einer Verurteilung eine hohe Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Daneben steht die private und auch die berufliche Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel.
Aufgabe des versierten Strafverteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren so früh wie möglich, das heißt bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, zu wahren.
Steht Aussage gegen Aussage, dann ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit der anzeigenden Person und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben, ob eine Verurteilung oder ein Freispruch vor Gericht erfolgt.
DR. WILLE Rechtsanwälte ist für Sie mit Büros in Mainz und Mannheim vertreten.
► Rechtsanwalt Dr. Florian Wille ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren auf das Gebiet der „Aussage-gegen-Aussage“ im Sexualstrafrecht spezialisiert. Dr. Wille hat im Jahr 2012 zu dieser Thematik sein juristisches Fachbuch „Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren“ im Springer-Verlag veröffentlicht. In diesem Buch beschäftigt er sich ausführlich mit den Beschuldigtenrechten und der forensischen Beweislehre (insb. der Aussagepsychologie). Das Fachbuch wird in der einschlägigen Fachliteratur regelmäßig zitiert.
„Die Verurteilung des Angeklagten steht und fällt mit der Bewertung der Glaubhaftigkeit des einzigen Belastungszeugen.“
Dr. Florian Wille, Aussage gegen Aussage, Springer Verlag 2012, S. 9
" Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren -
Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten",
Heidelberg 2012, 230 S. (Springer-Verlag).
Interview u.a. mit Rechtsanwalt Dr. Florian Wille zu bildbasierter sexualisierter Gewalt (Revenge Porn/Sextortion): Rachepornos an Berliner Schulen: „Wenn du mich liebst, schickst du die Bilder“, in: Berliner Zeitung, 28.08.2023
► Gerade in Sexualstrafverfahren, in denen häufig Aussage gegen Aussage steht, gilt es im besonderen Maße für die Rechte des Beschuldigten zu kämpfen und gegen einseitig vorgefertigte Schuldzuschreibungen anzugehen. Denn der verfassungsrechtlich gewährleistete Zweifelssatz („Im Zweifel für den Angeklagten“) existiert häufig nur auf dem Papier und nicht in der verfahrensrechtlichen Realität. Nicht selten steht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die gesamte strafprozessuale Konzeption, insbesondere das Prinzip der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und das Gebot der Fairness (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) auf dem Prüfstand.
► Für die Verteidigung des Beschuldigten im Sexualstrafrecht sind vertiefte Kenntnisse im Bereich der forensischen Beweislehre, vor allem in der Aussagepsychologie und der Kriminologie von ausschlaggebender Bedeutung.
► Die Kanzlei Dr. Wille Rechtsanwälte mit Büros in Mainz und Mannheim steht Ihnen mit ihrem umfassenden Fachwissen aus Wissenschaft und forensischer Praxis im Sexualstrafrecht zur Seite. Wir bilden uns regelmäßig fort und nehmen an strafrechtlichen Symposien im In- und Ausland teil.
► Zum Schutz unserer Mandanten meiden wir mediale Aufmerksamkeit und Berichterstattung, denn kein anderer Vorwurf als ein solcher aus dem Sexualstrafrecht schadet in den Augen der Öffentlichkeit mehr, selbst wenn er sich später als haltlos herausstellt ("semper aliquid haeret").
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Florian Wille und Rechtsanwältin Dr. Laura Meller haben sich seit fast 15 Jahren auf das Sexualstrafrecht in Forschung und Praxis spezialisiert - lange bevor das Sexualstrafrecht derart in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist.
► Die Kanzlei hat in zahlreichen Ermittlungs- und Strafverfahren im Sexualstrafrecht und bei Sexualdelikten bundesweit verteidigt. Mandanten aus Frankfurt a. M. können so auf ein breites Erfahrungswissen aus dem Fundus von Sexualstrafverfahren vertrauen. Aus unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, welche Verteidigungsansätze erfolgsversprechend sind, um ein Verfahren in Frankfurt a. M. und Umgebung bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung bestenfalls zur Einstellung zu bringen.
Falls erforderlich, können wir ein interdisziplinäres Team mit Spezialisten aus anderen Fachrichtungen zusammenstellen.
Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei in Frankfurt a. M. oder eine Anklageschrift vom Amts- oder Landgericht in Frankfurt a. M. erhalten haben oder eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten in Frankfurt a. M. oder Umgebung stattgefunden hat, nehmen Sie vertrauensvoll Kontakt mit uns auf.
Die Kontaktdaten der Kanzlei DR. WILLE finden Sie unten.
In einem Sexualstrafverfahren verteidigen wir Sie wegen sexueller Nötigung, sexuellem Übergriff, Vergewaltigung oder wegen sexuellem Missbrauch nicht nur bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. und vor dem Amtsgericht Frankfurt a. M. oder dem Landgericht Frankfurt a. M. Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch vor allen weiteren untergeordneten Gerichten des Landgerichtsbezirks Frankfurt a. M., also vor dem Amtsgericht Königstein i. Taunus sowie dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe.
E-Mail: info@wille-rechtsanwalt.de
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