► Vorwürfe im Sexualstrafrecht (wie etwa sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) können jeden treffen.
Aus langjähriger Erfahrung als spezialisierte Verteidiger im Bereich des Sexualstrafrechts wissen wir, dass sich der mit einem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontierte Beschuldigte in einer Extremsituation befindet, in der er frühzeitig fachkundiger anwaltlicher Hilfe bedarf.
Die Kanzlei DR. WILLE Rechtsanwälte wird mit RA Dr. Florian Wille und RAin Dr. Laura Meller in Sexualstrafverfahren
bundesweit
tätig, d.h. vom Beginn strafrechtlicher Ermittlungen bei allen Staatsanwaltschaften und vor allen deutschen Strafgerichten nebst dem Bundesgerichtshof.
Die Verteidigung durch einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger ist unerlässlich, denn oftmals droht bei einer Verurteilung eine hohe Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Daneben steht die private und auch die berufliche Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel.
Aufgabe des versierten Strafverteidigers ist es, die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren so früh wie möglich, das heißt bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, zu wahren.
Steht Aussage gegen Aussage, dann ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit der anzeigenden Person und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben, ob eine Verurteilung oder ein Freispruch vor Gericht erfolgt.
DR. WILLE Rechtsanwälte ist für Sie mit Büros in Mainz und Mannheim vertreten.
Interview u.a. mit Rechtsanwalt Dr. Florian Wille zu bildbasierter sexualisierter Gewalt (Revenge Porn/Sextortion): Rachepornos an Berliner Schulen: „Wenn du mich liebst, schickst du die Bilder“, in: Berliner Zeitung, 28.08.2023
► Gerade in Sexualstrafverfahren, in denen häufig Aussage gegen Aussage steht, gilt es im besonderen Maße für die Rechte des Beschuldigten zu kämpfen und gegen einseitig vorgefertigte Schuldzuschreibungen anzugehen. Denn der verfassungsrechtlich gewährleistete Zweifelssatz („Im Zweifel für den Angeklagten“) existiert häufig nur auf dem Papier und nicht in der verfahrensrechtlichen Realität. Nicht selten steht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die gesamte strafprozessuale Konzeption, insbesondere das Prinzip der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und das Gebot der Fairness (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) auf dem Prüfstand.
► Für die Verteidigung des Beschuldigten im Sexualstrafrecht sind vertiefte Kenntnisse im Bereich der forensischen Beweislehre, vor allem in der Aussagepsychologie und der Kriminologie von ausschlaggebender Bedeutung.
► Die Kanzlei Dr. Wille Rechtsanwälte mit Büros in Mainz und Mannheim steht Ihnen mit ihrem umfassenden Fachwissen aus Wissenschaft und forensischer Praxis im Sexualstrafrecht zur Seite. Wir bilden uns regelmäßig fort und nehmen an strafrechtlichen Symposien im In- und Ausland teil.
► Zum Schutz unserer Mandanten meiden wir mediale Aufmerksamkeit und Berichterstattung, denn kein anderer Vorwurf als ein solcher aus dem Sexualstrafrecht schadet in den Augen der Öffentlichkeit mehr, selbst wenn er sich später als haltlos herausstellt ("semper aliquid haeret").
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Florian Wille und Rechtsanwältin Dr. Laura Meller haben sich seit fast 15 Jahren auf das Sexualstrafrecht in Forschung und Praxis spezialisiert - lange bevor das Sexualstrafrecht derart in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist.
► Die Kanzlei hat in zahlreichen Ermittlungs- und Strafverfahren im Sexualstrafrecht und bei Sexualdelikten verteidigt. Unsere Mandanten können so auf ein breites Erfahrungswissen aus dem Fundus von Sexualverfahren vertrauen.
Falls erforderlich, können wir ein interdisziplinäres Team mit Spezialisten aus anderen Fachrichtungen zusammenstellen.
E-Mail: info@wille-rechtsanwalt.de
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